Brandschutzunterweisungen sind grundsätzlich ein Bestandteil der regelmäßigen Arbeitsschutzunterweisungen, die für jeden Mitarbeiter vorgeschrieben sind. §4 DGUV-V1 (bisher BGV A1) nimmt darauf Bezug und stellt klar daß Unterweisungen jährlich wiederholt werden müssen.
In größeren Unternehmen oder Betrieben mit einer höheren Brandgefährdung sind Brandschutzhelfer auszubilden. Um eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfern verfügbar zu haben wird empfohlen etwa 5% der Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern auszubilden. Die Aufgaben der Brandschutzhelfer umfassen:
Der Ausbildungsumfang richtet sich nach den Vorgaben der DGUV Information 205-023.
Die wenigsten Mitarbeiter kamen bisher in die Situation einen Feuerlöscher zu bedienen. Im Brandfall kann es dadurch zu Verzögerungen in der Brandbekämpfung kommen, die über einen erfolgreichen Löscherfolg entscheiden können.
Mit unserem Firetrainer und entsprechenden Übungslöschern bieten wir die Möglichkeit gefahrlos, und ohne Verchmutzung der Umwelt, den Umgang mit einem Feuerlöscher zu üben. Dieses Training kann auch direkt vor Ort durchgeführt werden. Es wird lediglich eine Fläche von ca. 10 x 10 m, sowie ein Wasser- und ein Stromanschluß benötigt. Nach Abschluß des Trainings bleibt nur eine feuchte Fläche zurück.
Sollte es in Ihrer Nähe keine geeignete Übungsfläche geben besteht auch die Möglichkeit das Training bei unserem Firmensitz in Weil am Rhein durchzuführen.
Bilder des Feuerlöscher Trainings.